Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied im TC Rot-Weiss !
Im TC Rot-Weiss Tuttlingen e.V. kann man als Mitglied Tennis und Hockey spielen. Zugleich sind Tennis und Hockey sich sehr ergänzende Sportarten. Auch kann man dem Verein als passives Mitglied beitreten. Dem Verein und unseren Mitgliedern ist die sportliche Gemeinschaft ein wichtiges Anliegen. Neben Einzelmitgliedschaften fördern wir insbesondere die Familienmitgliedschaft die es ermöglicht den einzelnen Familienmitgliedern je nach sportlicher Affinität Tennis und oder Hockey zu spielen. Wir haben entsprechend unserer Beitragsstruktur sehr familienfreundlich und flexibel gestaltet.

Erwerb der Mitgliedschaft Aufnahmeantrag

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Um dem TC Rot-Weiss beizutreten, ist das Ausfüllen des Aufnahmeantrags sowie die Zustimmung des 1. oder 2. Vorsitzenden notwendig. Die TC-Rot Weiss Geschäftsstelle unterstützt Interessenten bei diesem Prozedere.

Wir bieten Ihnen dabei folgende Möglichkeiten den Aufnahmeantrag zu stellen:

Über unsere Geschäftsstelle den Aufnahmeantrag anfordern. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle
Sie können den Aufnahmeantrag hier auf unserer Homepage herunterladen und dann ausgefüllt der Geschäftsstelle postalisch zukommen lassen.
Auch können Sie den Aufnahmeantrag Online über unsere Homepage direkt und unkompliziert ausfüllen und online einreichen. Zum Online Antrag
Informationen zu unserer Satzung finden Sie auf dieser Internetseite.

Beiträge

Mit Beschluss der TC-Rot Weiss – Hauptversammlung im Jahr 2022 gestalten sich die Mitgliederbeiträge ab 2023 wie folgt:

Beitragsstruktur TC Rot Weiss Tuttlingen e.V
Neueintritte

Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag wird ab dem Eintrittsmonat als anteiliger Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. D.h. wer z.B. am 1.4. beitritt, zahlt 9/12 des Jahresbeitrags der entsprechenden Mitgliederklasse in einer Summe. Für Neueintritte bieten wir den besonderen Vorteil, dass ….

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche Austrittserklärung per Einschreiben an die Geschäftsstelle zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (also dem 30.11.).